Platz- und Spielordnung
1. Allgemeine Spielberechtigung
Jedes aktive Mitglied, soweit es seine Verpflichtungen gegenüber der Abteilung erfüllt hat, ist nach Maßgabe der folgenden Regelungen spielberechtigt. Vorstand, Platzbeauftragter, Platzwart und Trainer sind berechtigt, die Mitgliedschaft zu überprüfen.
2. Spielzeit
Die Spielzeit beträgt für Einzel- und Doppelspiele 45 Minuten. Vor Ablauf der Spielzeit müssen die Spieler den Platz abziehen und alle Linien kehren, auch wenn die nachfolgenden Spieler keinen Wert darauf legen. (Platzpflege)
3. Platzbelegung
3.1. Jedes aktive Mitglied verfügt über ein magnetisches Namensschild. Nur mit diesem Originalschild und nur innerhalb der in der Belegungstafel vorgegebenen Zeiteinteilung darf ein Platz belegt werden. Das gilt auch für Gastschilder. Siehe Pkt. 8. Jede andere Belegung ist unwirksam. Das Mitglied muss nach dem Belegen auf der Anlage sein.
3.2. Die Plätze 5, 6, 7, 8 dürfen täglich im voraus belegt werden. D.h., das Mitglied muss nicht vor Spielbeginn auf der Anlage sein.
3.3. Die Namensschilder dürfen erst nach Beendigung der Spielzeit von der Belegungstafel abgenommen werden oder für eine erneute Belegung des Platzes verwendet werden.
3.4. Die Platzbelegung mit nur einem Schild ist nicht zulässig. Einzelschilder dürfen weggehängt werden. Spieler die keinen Partner haben, dürfen einen Platz mit ihrem eigenen Schild und dem Schild „Partner gesucht“ belegen. Sie sind verpflichtet, mit jedem auf diesem Platz spielberechtigten Mitglied zu spielen, das sein Namensschild an der Stelle des Schildes „Partner gesucht“ hängt. Die Platzbelegung wird hinfällig, wenn 5 Minuten vor Spielbeginn das Schild „Partner gesucht“ noch nicht durch ein Namensschild ersetzt ist. Die Reservierung eines Platzes entfällt, wenn das Spiel nicht spätestens 10 Minuten nach dem vorgesehenen Spielbeginn angefangen wurde. Der Platz kann dann anderweitig belegt werden (Spieldauer dann jedoch nur bis zum Ende der ursprünglich vorgesehenen Zeit). Wollen Mitglieder den von Ihnen reservierten Platz ausnahmsweise an andere Mitglieder abtreten, müssen die Namensschilder der neu hinzugekommenen Mitglieder zusätzlich senkrecht neben die angehefteten Schilder gehängt werden. Alle Schilder müssen bis zum Ende der Spielzeit hängen bleiben. Am Abend nicht entfernte Namensschilder können gegen eine Gebühr von DM 1,00 beim Clubwirt ausgelöst werden.
4. Vorrangige Spielberechtigung
4.1 Auf Platz 1 sind nur Spieler der 1. und 2. Damenmannschaft sowie Spieler der 1. und 2. Herrenmannschaft spielberechtigt. Die vorrangige Spielberechtigung gilt auch dann, wenn diese Spielerinnen und Spieler mit solchen trainieren, die nicht den 1. und 2. Mannschaften angehören. Wer den Mannschaften angehört, kann im Schaukasten der Mannschaftaufstellung entnommen werden. Spieler der genannten Mannschaften dürfen auf Platz 1 mit Zustimmung des Sportwartes oder dessen Stellvertreter mit Nichtmitgliedern spielen.
4.2. Wird Platz 1 von den Mannschaften nicht in Anspruch genommen, so haben alle anderen Mitglieder das Recht, auf diesem Platz zu spielen. Wenn sie mit dem Spielen bereits begonnen haben, dürfen sie erst nach Ablauf der festgesetzten Spielzeit abgelöst werden. Haben sie mit dem Spielen noch nicht begonnen, geht die Spielberechtigung nach 4.1. in jedem Fall vor.
4.3. Trainerplätze sind reserviert von Mo. – Fr.: Platz 10 ganztags, Platz 12 ab 16.00 Uhr und Platz 11 13.00 – 17.00 Uhr
4.4. Trainer-Belegungsschild. Die Trainer sind verpflichtet, die Belegung ihres Trainerplatzes mit einem entsprechenden Belegungsschild kenntlich zu machen.
4.5. Das Trainer-Belegungsschild ist bei Nichtbenutzung des Platzes durch den Trainer sofort zu entfernen. Dies gilt auch, wenn er nur eine Stunde lang den Trainingsbetrieb unterbricht, und ganz besonders dann, wenn er seinen Trainingsbetrieb beendet.
5. Eingeschränkte Spielerberechtigung
5.1. Platzbelegung für Kinder und Jugendliche deren Belegungsschild durch einen Strich markiert ist ° Mo – Fr. bis 16.00 Uhr auf allen Plätzen ° Mo. – Fr. nach 17.00 Uhr nur auf dem Platz 8 ° Sa. – So. sowie an Feiertagen nur auf dem Platz 8 ° Diese Regelung gilt auch für das Spielen mit Erwachsenen.
5.2. Während der Medenspielzeit gilt ein besonderer Trainingsplan (siehe entsprechenden Aushang).
5.3. Mannschaftsspieler dürfen während des Trainings oder Wettkampfes ihrer Mannschaft – auch für die Zeit nach Beendigung des Trainings usw. – keine Platzbelegung vornehmen.
5.4. Sonderregelungen bleiben dem Vorstand vorbehalten.
6. Platzwart
Die Anweisungen des Platzwartes müssen befolgt werden. Der Platzwart ist berechtigt, Plätze zu sperren.
7. Gastspieler
7.1. Gäste sind mit Zustimmung der in Pkt. 1 genannten Personen spielberechtigt. Die Gebühr je Gastspieler beträgt € 7,00 (Kinder € 3,50). Die Spielgebühr ist vorher beim Platzwart oder Wirt zu entrichten. Jeder Gastspieler erhält ein „Gast-Belegungsschild“. Eine Vorbelegung nach Pkt. 3.2. ist mit Gastschild nicht möglich.
7.2. Gäste, die nicht mit einem Mitglied spielen, dürfen auf unserer Anlage nur Mo. – Fr. bis 16.00 Uhr spielen.
7.3. Wenn ein Mitglied mit einem Gast spielt, so ist dies zu allen Zeiten zulässig. Jedoch kann der Platz erst fünf Minuten vor Spielbeginn durch das Einhängen der Magnetschilder belegt werden.
8. Kleidung
Das Spielen ist grundsätzlich nur in Tenniskleidung gestattet. Vorstandsmitglieder sind berechtigt, Spielern in nicht vorschriftsmäßiger Kleidung des Platzes zu verweisen.
9. Hunde
Hunde sind auf der Platzanlage anzuleinen.
10. Disziplinarstrafen
Die Überwachung dieser Platz- und Spielordnung obliegt dem Vorstand und dem Platzbeauftragten. Jeder Verstoß kann disziplinarisch (auch mit Spielverbot) verfolgt werden.
Stand: Juli 2010
Spielordnung – PDF-Datei